NIS2 Betroffenheitscheck
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NIS-2
8 min. Lesedauer

NIS-2 Betroffenheit: Was Ihr Unternehmen jetzt wissen muss

Veröffentlicht am
24.03.2025
NIS-2 Betroffenheit: Was Ihr Unternehmen jetzt wissen muss
Autor
Felix Mosler
Felix Mosler
Head of Information Security
Inhaltsverzeichnis

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen wird über Nacht zur Zielscheibe eines Cyberangriffs und Sie sind unvorbereitet. Keine angenehme Vorstellung, oder? Genau hier setzt die neue NIS-2 Richtlinie an, die möglicherweise auch Ihr Unternehmen betrifft. Diese überarbeitete EU-Gesetzgebung zielt darauf ab, die digitale Resilienz und Sicherheitsstandards in Europa zu stärken. Aber was bedeutet das konkret für Sie? Welche Sektoren sind betroffen und welche neuen Pflichten ergeben sich?

In diesem Beitrag gehen wir umfassend auf die NIS-2 Betroffenheit ein. Wir klären, wer unter die neue Richtlinie fällt, welche rechtlichen Implikationen entstehen und welche technischen sowie organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind. Sie erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die kommenden Herausforderungen vorbereiten und gesetzliche Fallstricke vermeiden können. Schützen Sie Ihr Unternehmen und bleiben Sie gesetzeskonform – informieren Sie sich jetzt!

Definition und Zeitlicher Rahmen der NIS-2 Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016. Verabschiedet im Dezember 2022, soll sie in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der NIS-2 ist es, die Cybersicherheit in der Europäischen Union durch ein robustes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen.

Hintergrund der NIS-2

NIS-2 entstand als Reaktion auf die zunehmenden Cyberbedrohungen und die Schwächen der NIS-1-Richtlinie. Während NIS-1 lediglich sieben Sektoren abdeckte, erweitert NIS-2 die Anzahl der betroffenen Sektoren auf 18 und berücksichtigt zusätzlich die Unternehmensgröße. Diese Erweiterung stellt sicher, dass eine breitere Palette von Unternehmen, einschließlich mittelgroßer und großer Betriebe, umfassendere Sicherheitsstandards einhalten müssen. Dadurch wird die Resilienz und Reaktionsfähigkeit auf Cybervorfälle erheblich gestärkt.

Umsetzung in Deutschland

In Deutschland wird die NIS-2-Richtlinie durch das NIS2UmsuCG in nationales Recht überführt. Der Gesetzesentwurf liegt bereits dem Kabinett vor und muss noch den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene durchlaufen. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf Betreibern kritischer Infrastrukturen, sondern auf „besonders wichtigen“ und „wichtigen Einrichtungen“. Schätzungsweise betrifft dies über 30.000 Unternehmen, die künftig umfassendere Sicherheitsmaßnahmen implementieren müssen. Eine rechtzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Auswahl an betroffenen Sektoren und Unternehmen nach NIS-2

Die NIS-2-Richtlinie, betrifft eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland. Neben den Betreibern kritischer Anlagen werden nun auch „besonders wichtige“ und „wichtige Einrichtungen“ einbezogen. Diese Erweiterung betrifft insbesondere über 30.000 Unternehmen in den folgenden Bereichen:

  • Medizinprodukte: Hersteller und Vertrieb von medizinischen Geräten müssen erhöhte Sicherheitsstandards einhalten, um die Integrität und Verfügbarkeit lebenswichtiger Systeme zu gewährleisten.
  • Elektronik: Unternehmen im Elektroniksektor sind gefordert, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren.
  • Maschinenbau: Angesichts der zunehmenden Digitalisierung müssen Unternehmen im Maschinenbau ihre Informationssicherheit verbessern.
  • Fahrzeugbau: Automobilhersteller und Zulieferer müssen sicherstellen, dass ihre Systeme geschützt sind, um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten.
  • Energie: Unternehmen im Energiesektor, einschließlich Strom- und Gasversorger, müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
  • Verkehr: Betreiber von Verkehrssystemen müssen ihre IT-Infrastrukturen vor potenziellen Cyberbedrohungen schützen.
  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, um den Schutz sensibler Patientendaten zu gewährleisten.
  • Finanzmarktinfrastrukturen: Banken und Finanzdienstleister müssen strenge Sicherheitsstandards einhalten, um finanzielle Transaktionen und Daten zu schützen.
  • Digitale Infrastrukturen: Anbieter von Cloud-Diensten, Internetdienstleistern und anderen digitalen Infrastrukturen müssen robuste Sicherheitsmechanismen implementieren.

Diese Unternehmen müssen nun geforderte Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung umfassen. Dazu gehören ein umfassendes Risikomanagement, die Registrierung bei zuständigen Behörden und die Durchführung relevanter Vorfallsmeldungen. Zudem besteht eine Dokumentationspflicht, und es können Stichproben durchgeführt werden, um die Einhaltung der Richtlinie zu überprüfen. Die Erweiterung der betroffenen Sektoren stellt sicher, dass eine breite Palette von Unternehmen ihre Sicherheitsstrategien entsprechend anpasst.

Kostenloser NIS-2 Betroffenheitscheck von TrustSpace

Um Unternehmen bei der Einhaltung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen, bietet TrustSpace einen kostenlosen NIS-2 Betroffenheitscheck an. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie unterliegt. Der Check bewertet Ihre aktuelle IT-Sicherheitslage und gibt Ihnen eine klare Einschätzung, ob und welche Maßnahmen notwendig sind, um compliant zu werden.

Dies ist ein erster, aber entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur erhöht. TrustSpace unterstützt Sie dabei, die notwendigen Schritte effizient und zielgerichtet umzusetzen.

Rechtliche Auswirkungen der NIS-2 auf Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie bringt bedeutende rechtliche Änderungen für Unternehmen mit sich. Betroffene Unternehmen müssen ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) implementieren, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Richtlinie fordert einen risikobasierten Ansatz zur Cybersicherheit, der sich nach der Größe und Art des Unternehmens richtet.

Strenge Strafen bei Nichteinhaltung

Ein gravierender Aspekt der NIS-2 sind die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, und es drohen hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Diese strengen Strafen unterstreichen die Dringlichkeit der Einhaltung der Richtlinie und verdeutlichen, dass Compliance nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit ist.

Dokumentationspflichten und Kontrollen

Darüber hinaus erhöht die Einführung von Dokumentationspflichten und die Möglichkeit von Stichprobenkontrollen den administrativen Aufwand für betroffene Unternehmen. Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über ihre Sicherheitsmaßnahmen und Vorfallreaktionen führen. Die Implementierung eines ISMS nach ISO 27001 kann jedoch einheitliche Standards schaffen und die Einhaltung der NIS-2-Anforderungen erleichtern. Diese rechtlichen Anforderungen bieten nicht nur Schutz vor Strafen, sondern auch die Chance, die Cybersicherheit zu verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken.

Unterstützung durch TrustSpace

TrustSpace unterstützt Unternehmen dabei, diese organisatorischen Maßnahmen effektiv zu implementieren. Unsere Plattform bietet Werkzeuge zur Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsrichtlinien, zur Durchführung von Schulungen und zur Entwicklung von Incident-Response-Plänen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Die wichtigsten Eckdaten der NIS-2-Richtlinie:

  • Striktere Cybersicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Cyberrisiken zu managen. Dazu gehören die Implementierung von MFA, Verschlüsselung und regelmäßigen Sicherheitsupdates.
  • Haftung der Geschäftsführer: Bei Nichteinhaltung der Richtlinie drohen persönliche Haftungen für Geschäftsführer, was die Verantwortung innerhalb der Unternehmensführung deutlich erhöht.
  • Strafen: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Diese hohen Strafen unterstreichen die Notwendigkeit einer proaktiven Compliance-Strategie.
  • Einheitliche Standards: Ein ISMS, beispielsweise nach ISO 27001, kann helfen, die Anforderungen zu erfüllen. TrustSpace bietet dabei Unterstützung durch umfassende IT-Sicherheitslösungen und Beratung.

Die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die Cybersicherheit Ihres Unternehmens zu verbessern und das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner zu stärken.

Fazit

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und erfordert sorgfältige Planung sowie eine proaktive Haltung. Durch die frühzeitige Analyse und Anpassung Ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen können Sie nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner stärken. Ein robustes ISMS nach ISO 27001 und die Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister wie TrustSpace sind dabei entscheidend, um die Anforderungen effizient zu erfüllen und Ihre Cyberabwehr nachhaltig zu stärken.

Kontaktieren Sie TrustSpace, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, die NIS-2-Anforderungen erfolgreich umzusetzen und Ihre Cybersicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Vertrauen Sie auf TrustSpace und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt.

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